Wissenswertes und Unterschiede
Wenn wir hier von Elektrorädern sprechen, dann sind in der Regel "Pedelecs" gemeint. Der Begriff Pedelec setzt sich zusammen aus Pedal Electric Cycle und ist eine spezielle Ausführung eines Elektrofahrrades. Der Radfahrer wird von einem Elektroantrieb unterstützt – jedoch nur wenn er tritt. Was ist nun der Unterschied zwischen Pedelec und E-bike? In Deutschland, Österreich und Schweiz wird dies meist synonym verwendet.
Wichtig ist hier eigentlich weniger die Definition als die rechtliche Handhabung. In Deutschland ist ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, wenn es mit max. 250 Watt Nenndauerleistung sowie Tretunterstützung bis 25 km/h und Anfahr- sowie Schiebehilfe ohne Mittreten bis 6 km/h ausgestattet ist. Es besteht somit keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht. Ist jedoch ein Fahrrad mit einem Elektroantrieb über 25 km/h (S-Pedelec) ausgestattet gilt die rechtliche Gleichstellung mit dem Kleinkraftrad – somit benötigen Sie eine Betriebserlaubnis und sind verpflichtet eine Versicherung, Kennzeichen und Fahrerlaubnis zu besitzen.
Die unterschiedlichen Bezeichnungen Elektrorad, Pedelecs sowie S-Pedelecs verwirren momentan noch, da es bislang in der großen Rubrik E-Bike zusammen gefasst wird. Dennoch gab es im Juli 2015 eine Ankündigung in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung. Sie soll es möglich machen, Radwege für „E-Bikes“ freizugeben. Aber auch hier aufgepasst denn es gibt eine Einigung der Länder und des BMVI´s das die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ als Basis zu nehmen ist. Die S-Pedelecs können eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Das hat zur Folge das diese aus Fahrerlaubnis aber vor allem auch eine Helmpflicht, die für Krafträder über 20 km/h besteht.
Unsere Elektrofahrräder (Eigenproduktion auf Basis von Velo de Ville Modell: AEB 490) gehören im Grunde zu den Pedelecs denn die Unterstützung des Elektroantriebs erfolgt nur beim treten und führt so zu einer Antriebsunterstützung. Der Originalakku von Bosch basiert auf 36 V mit mind. 500 Wh. Die Maximalgeschwindigkeit zur Unterstützung ist auf 25 km/h eingestellt, so dass eine Führerscheinpflicht oder Helmpflicht nicht besteht.
Dennoch gilt: Tragen Sie bitte stets einen Helm! Es dient Ihrer eigenen Sicherheit.
In Europa gibt es nur in Finnland, Malta und Spanien eine gesetzliche Regelung über alle Altersgruppen hinweg. In Österreich, Slowenien oder Tschechien gilt nur eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. Aber wie es immer so schön ist, gibt es einige Ausnahmen. Folgen Sie diesem Link zum Deutschen Verkehrssicherheitsrat und schauen Sie nach welche Länder Radhelmpflicht erwarten.
Gründe für ein Elektrorad
Unsere Elektroräder
Unsere Elektroräder sind bei vielen Originaltouren in beschränkter Anzahl vorhanden. Der Fahrer wird beim Radeln mittels Elektromotor unauffällig unterstützt, trotzdem muss in die Pedale getreten werden und man betätigt sich auch körperlich Kleine und größere Steigungen werden so viel leichter bewältigt, Radler mit unterschiedlichen Konditionen können so gemeinsam die Radtour genießen.
Bei unseren Rädern der neuesten Generation ist der Motor zuschaltbar und nahezu lautlos. Die Rückenwind Elektroräder des namhaften Herstellers Velo de Ville sind mit 36 Volt Mittelmotoren, kräftigen Akkus für bis zu 100 km Reichweite und Shimano 8-Gang Nebenschaltung mit Rücktrittbremse bestens für unsere Reisen geeignet.
Details zum Elektrorad
Fabrikat: | Eigenproduktion auf Basis von Velo de Ville Modell: AEB 490 |
Schaltung: | Shimano 8-Gang Nexus Nabenschaltung mit Rücktrittbremse |
Motor: | Bosch Mittelmotor 36 Volt |
Akku: | mind. 500 Wh |
Gabel: | Aluminium starr oder RST Federgabel |
Bremsen: | Shimano Disc Brakes vorne und hinten oder Magura HS 11 |
Sattel: | Selle Royal Comfort |
Rahmen: | Aluminium unisex mit Mittelmotor |
Bereifung: | 28" pannensicher mit Autoventil |
Sattelstütze: | 27,2 mm Patentsattelstütze gefedert |